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   OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19   

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https://dejure.org/2019,55061
OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19 (https://dejure.org/2019,55061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2019 - 18 W 75/19 (https://dejure.org/2019,55061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 18 W 75/19 (https://dejure.org/2019,55061)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19
    Zwar wäre die gesetzliche Verschuldensvermutung widerlegt, wenn der Beschwerdegegner und Sachverständige keine genaue Kenntnis von der Höhe des für sein Gutachten zur Verfügung stehenden Vorschusses gehabt hätte, insbesondere wenn es an einer entsprechenden Mitteilung des Gerichts fehlte (vgl. BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 8a Randnummer. 20. Vgl. dazu auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14, NZS 2015, 679, und Beschluss vom 11.11.2015, NZS 2016, 80 - jeweils zitiert nach juris - sowie Schneider in Schneider/JVEG, 3. Aufl. 2018, Randnummer 43 zu § 8a mit Bezug auf Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.06.2014, Az. 11 U 153/12, ZfSch 2014, 629, 630 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 U 62/14

    Begriff der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses im Sinne von § 8a

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19
    Das Vertretenmüssen wird nach der Systematik des § 8a JVEG vermutet, so dass es dem jeweiligen Berechtigen obliegt, entlastende Umstände darzulegen (OLG Hamm; Beschluss v. 8.5.2015 - 12 U 62/14 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19
    c) Die frühere Rechtsprechung (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007 - 8 W 452/07, MDR 2008, 652; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.6.2012 - 1 W 30/12 - zitiert nach juris), nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 eingefügte Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt.
  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19
    c) Die frühere Rechtsprechung (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007 - 8 W 452/07, MDR 2008, 652; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.6.2012 - 1 W 30/12 - zitiert nach juris), nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 eingefügte Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt.
  • OLG Hamm, 06.06.2014 - 11 U 153/12

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen unterlassenen Hinweises auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19
    Zwar wäre die gesetzliche Verschuldensvermutung widerlegt, wenn der Beschwerdegegner und Sachverständige keine genaue Kenntnis von der Höhe des für sein Gutachten zur Verfügung stehenden Vorschusses gehabt hätte, insbesondere wenn es an einer entsprechenden Mitteilung des Gerichts fehlte (vgl. BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 8a Randnummer. 20. Vgl. dazu auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14, NZS 2015, 679, und Beschluss vom 11.11.2015, NZS 2016, 80 - jeweils zitiert nach juris - sowie Schneider in Schneider/JVEG, 3. Aufl. 2018, Randnummer 43 zu § 8a mit Bezug auf Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.06.2014, Az. 11 U 153/12, ZfSch 2014, 629, 630 - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 15 RF 43/15

    Kürzung der Vergütung eines Gutachtens bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19
    Zwar wäre die gesetzliche Verschuldensvermutung widerlegt, wenn der Beschwerdegegner und Sachverständige keine genaue Kenntnis von der Höhe des für sein Gutachten zur Verfügung stehenden Vorschusses gehabt hätte, insbesondere wenn es an einer entsprechenden Mitteilung des Gerichts fehlte (vgl. BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 8a Randnummer. 20. Vgl. dazu auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14, NZS 2015, 679, und Beschluss vom 11.11.2015, NZS 2016, 80 - jeweils zitiert nach juris - sowie Schneider in Schneider/JVEG, 3. Aufl. 2018, Randnummer 43 zu § 8a mit Bezug auf Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.06.2014, Az. 11 U 153/12, ZfSch 2014, 629, 630 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19

    Zur Kürzung der Vergütung des Sachverständigen gemäß § 8a Abs. 4 JVEG: keine

    c) Der Senat hält an seiner Ansicht (Beschlüsse vom 31.08.2017 - 18 W 130/17 -, vom 22.09.2017 - 18 W 1612/17 -, vom 28.12.2018 - 18 W 194/18 - und vom 09.07.2019 - 18 W 75/19 ) fest, der zufolge § 8a Abs. 4 JVEG nicht dahin einschränkend auszulegen ist, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21

    Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes

    Eine solche Prüfung der hypothetischen Kausalität ist gesetzeswidrig, wie der Senat bereits mehrfach zur spiegelbildlichen Frage der Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG entschieden hat (zuletzt Senat, Beschl. v. 11.02.2021 - 18 W 15/21; ferner Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 09.07.2019 - 18 W 75/19 ; Beschl. v. 22.09.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; so auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - I-12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.08.2020 - 8 WF 103/20, BeckRS 2020, 37329; LG Neuruppin, Beschl. v. 28.02.2017 - 1 O 34/16; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 413 Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 20 OH 13/21

    Kein Hinweis auf Mehrkosten: Vergütung auf Kostenvorschuss begrenzt!

    Liegt eine erhebliche Überschreitung vor, so kommt es nicht darauf an, ob es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit - mit Willen der Parteien - gekommen wäre (OLG Frankfurt am Main DS 2020, 87, 89 unter Hinweis auf OLG Frankfurt am Main Beschl. v. 31.8.2017 - 18 W 130/17; Beschl. v. 22.9.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 28.12.2018 - 18 W 194/18 und Beschl. v. 9.7.2019 - 18 W 75/19); OLG Stuttgart BauR 2019, 546; OLG Düsseldorf JurBüro 2018, 540; Schneider-JVEG/Schneider, 4. Aufl. 2021, § 8a JVEG, Rn. 37 auch mit Hinweisen zu anderen Ansicht), da der Wortlaut von § 8a IV JVEG insoweit deutlich und abschließend ist.
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